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Den digitalen Nachlass regeln

Das Bild zeigt eine adaptierte Version des Titelumschlags der aktuellen Ausgabe des Kundenmagazins Data[re]port. Auf dunkel-türkisfarbenem Hintergrund befindet sich eine Weltkugel, die in zwei Hälften geteilt ist. Rechts und links laufen Kabel in die Hälfte, an beiden Halbkugeln sind Stecker zum Verbinden. Links daneben steht: Auf neue Art vernetzt

Wir alle hinterlassen ständig eine immer größer werdende Datenmenge, gewollt oder ungewollt. Wir schreiben E-Mails, chatten, legen Profile in den sozialen Medien an, richten Konten bei diversen Onlinediensten, Bestellplattformen und Anbietern von Cloud-Software an. Wir gehen digital auf Partnersuche und vernetzen uns mit Geschäftspartnern. Wir posten Fotos von uns, kommentieren die Bilder anderer, abonnieren online Zeitschriften, Kinofilme und die wöchentliche Gemüselieferung. Was passiert mit all diesen digitalen Lebenszeichen eigentlich, wenn wir sterben?

Eindeutige Rechtslage

Im Jahr 2018 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil. Die Mutter eines unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahnunglück gestorbenen Mädchens wollte herausfinden, ob ihre Tochter kurz vor ihrem Tod Suizidabsichten geäußert hatte. Dafür versuchte sie, sich in das Facebook-Benutzerkonto ihrer Tochter einzuloggen. Facebook hatte das Konto aber zuvor in den so genannten Gedenkzustand versetzt und verweigerte der Mutter den Zugang. Daraufhin klagte diese.

Anspruch auf Zugang zu Online-Benutzerkonten

Der BGH entschied zu ihren Gunsten: Die Eltern hätten als Erben Anspruch auf „den Zugang zum Benutzerkonto der Erblasserin und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten“. Seit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Rechtslage klar: Verträge etwa mit sozialen Netzwerken gehen auf die Erben über, sofern zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde.

Bei Youtube gibt der Kanal „Netzgeschichten“ einen kurzen Überblick über den digitalen Nachlass und was dabei alles zu beachten ist:

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Besser zu Lebzeiten regeln

Die Erben müssen erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom aus dem Jahr 2019 haben 65 Prozent der Befragten ihre digitalen Hinterlassenschaften nicht geregelt. Das betrifft Login-Daten zu Smartphones und Laptops, zu Profilen in sozialen Netzwerken, zum Cloud-Speicher oder zu kostenpflichtigen Online-Diensten wie Netflix, Spotify und Co.

Finanzielle Verpflichtungen

Dass dann ein Profil noch Jahre nach dem Tod buchstäblich herumgeistert, ist noch eine vergleichsweise harmlose Folge. Auf die Erben warten unter Umständen nämlich auch laufende Abbuchungen für Abonnements oder die noch ausstehende Bezahlung von Online-Bestellungen – vielleicht aber auch das Guthaben vom Online-Poker.

Vertrauensperson bestimmen

Die Verbraucherzentralen raten deshalb, den digitalen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln – wenigstens aber sicherzustellen, dass die Erben Zugriff auf die Zugangsnamen und Passwörter haben. Wer seine digitalen Hinterlassenschaften mit ins Grab nehmen möchte, kann eine Vertrauensperson bestimmen, die nach dem Tod Informationen vernichtet.

(Text: Fabian Baumheuer)

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