Erbrecht: Ans digitale Vermögen denken

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Das Bild zeigt eine adaptierte Version des Titelumschlags der aktuellen Ausgabe des Kundenmagazins Data[re]port. Auf dunkel-türkisfarbenem Hintergrund befindet sich eine Weltkugel, die in zwei Hälften geteilt ist. Rechts und links laufen Kabel in die Hälfte, an beiden Halbkugeln sind Stecker zum Verbinden. Links daneben steht: Auf neue Art vernetzt

Eine Studie zum digitalen Nachlass vom Fraunhofer SIT zeigt, dass sich wenige Menschen mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen. Im Interview: Annika Selzer (Informationsjuristin) und Ulrich Waldmann (Informatiker). Sie sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt. Sie forschen zu interdisziplinären Forschungsfragen rund um IT-Sicherheit, IT-Recht und Datenschutz.

Frau Selzer, was war der Anlass für die Durchführung der Studie „Der digitale Nachlass“?

Wir haben diese Studie initiiert, weil sich bisher kaum ein Mensch mit dem Thema befasst. Das liegt vor allem daran, dass die Vielzahl der Menschen gar nicht weiß, dass sie über ihr  digitales „Vermögen“ verfügen können. Dazu zählt man übrigens nicht nur Hardware und Software, sondern auch gespeicherte Daten, virtuelle Profile, Vertragsbeziehungen zu Internetanbietern und Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken. Ziel unserer Studie war es deshalb, Empfehlungen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass zu geben.

Wie gelangen Hinterbliebene an Ihre Erkenntnisse darüber, wie man mit Daten Verstorbener umgeht?

Dem BMJV als Fördergeber sowie der Uni Bremen, Uni Regensburg und dem Fraunhofer SIT als Konsortium war es sehr wichtig, dass auch Erben und Verbraucher einen direkten Nutzen aus der Studie ziehen können. Daher schließt jedes der Kapitel mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung. Zusätzlich enthält die Studie Empfehlungen, die sich direkt an Erblasser und Erben richten sowie einige verbraucherorientierte Vorlagen, um den digitalen Nachlass zu regeln.

Herr Waldmann, wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? Muss es mehr Vorschriften für Unternehmen geben?

Ein Problem, das wir identifiziert haben, ist das folgende: Anbieter digitaler Werte setzen das in Deutschland geltende (Erb-)recht für ihre deutschen Nutzer bisher nur zum Teil oder sogar gar nicht um. Wir sehen daher einen großen Handlungsbedarf für Anbieter digitaler Werte einerseits. Andererseits müssen aber auch die Dienstnutzer aktiv werden und ihren digitalen Nachlass regeln wollen, um diese Situation zu ändern.

Gibt es in Ihrer Studie auch Empfehlungen an die Gesetzgebung?

Ja, in der Studie wenden wir uns mit einigen Empfehlungen auch direkt an den Gesetzgeber und die Verwaltung. Uns erscheint es sehr wichtig, die Verbraucher umfangreich über alle Themen im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass aufzuklären. Daher empfehlen wir, eine gesetzlich geregelte Informationsverpflichtung der Dienstanbieter zu diskutieren. Auch sollten die Verbraucher in ihren Möglichkeiten, Ansprüche gegenüber Dienstanbietern durchzusetzen, gestärkt werden.

(Interview: Andrea Brücken)

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