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Künstliche Intelligenz als Schwerpunkt der Ausgabe 4 2018

Das Recht als Richtschnur für den Einsatz von KI

Das Recht als Richtschnur für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Im Interview: Christian Djeffal. Djeffal forscht am Alexander-von-Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft an Fragen der guten Gestaltung von Anwendungen künstlicher Intelligenz durch Regierung und öffentliche Verwaltung. Dort leitet er das Projekt „Digitale Öffentliche Verwaltung“ und koordiniert die Forschungsgruppe „Globaler Konstitutionalismus und das Internet“. Kürzlich hat er ein Gutachten für das Nationale E-Government Kompetenzzentrum geschrieben, das sich mit künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung auseinander setzt.

Hinweis: Sie lesen an dieser Stelle einen Auszug aus dem abgedruckten Artikel. Die jeweils aktuelle Print-Ausgabe unseres Kundenmagazins bestellen Sie über die Formulare auf dieser Website.

Herr Djeffal, eine einfache Frage zuerst: Wo und wie können Staat und Verwaltung künstliche Intelligenz in absehbarer Zeit einsetzen?

Zuerst ganz kurz eine Definition: Aufbauend auf Klaus Mainzer bezeichne ich künstliche Intelligenz (KI) als Forschungsfrage nach Systemen, die selbstständig effizient Probleme lösen können. Entsprechende Technologien werden heute schon in der Verwaltung eingesetzt: Künstliche neuronale Netze helfen Risiken zu erkennen und Verhalten vorherzusagen. Risikomanagementsysteme sagen voraus, bei welchen Steuererklärungen sich eine Prüfung der Belege lohnt, intelligente Anlagen zur Verkehrsbeeinflussung treffen Maßnahmen zur Verkehrssicherung.

Im Bereich des Predictive Policing – der vorausschauenden Polizeiarbeit – wird die Wahrscheinlichkeit von Einbruchsdiebstählen berechnet und auf speziellen Karten, sogenannten Heatmaps, vermerkt. KI-Anwendungen werden auch immer besser darin, Gesichter und soziale Situationen auf Kamerabildern zu erkennen. Sie können zum Beispiel Unfälle automatisiert an Rettungsleitstellen melden. In Mannheim versucht man, mit Kameras Straßenkriminalität zu erkennen. In Potsdam wird gerade eine selbstfahrende Straßenbahn getestet, im bayerischen Bad Birnbach pendelt ein selbstfahrender Kleinbus zwischen Bahnhof und Therme. Das Bürgeramt Ludwigsburg und die Stadtbibliothek Köln experimentieren mit Auskunftsrobotern.

Wenn sich Behörden entscheiden, eines dieser Systeme einzusetzen, wer legt dafür die Spielregeln fest?

Gute Spielregeln müssen als Grenze, Grund und Gestaltungsmittel fungieren und diese Spielregeln gibt das Recht vor. Es gibt eine klare Orientierung, setzt aber auch Grenzen. Sowohl das Verwaltungsrecht als auch die Grundrechte stellen sicher, dass individuelle Rechte und das öffentliche Interesse gewahrt bleiben. Diese Grenzen allein reichen allerdings nicht aus.

Noch wichtiger ist, dass das Recht Maßstäbe für eine gute Gestaltung vorgibt, so dass die Mitspieler einen Teil ihrer Regeln selbst setzen. Solche Verpflichtungen kommen dann dem Datenschutz und die IT-Sicherheit zugute. Außerdem gibt es Verpflichtungen, eine frühe erste Öffentlichkeitsbeteiligung in die Technikgestaltung miteinzubeziehen. Das Recht kann also sowohl Gestaltungsziele als auch Gestaltungsprozesse definieren.

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Killerin oder Helferin? Künstliche Intelligenz gemeinsam gut gestalten | Christian Dieffal im Vortrag (Aufzeichnung auf Youtube)

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Mehr Information über Christian Djeffal in den weiterführenden Links unterhalb des Artikels. Artikel zu #ki, #algorithmen und #ethik finden Sie über die Suche oben rechts auf der Seite.

(Interview: Andrea Brücken)

 

MEHR INPUT

  • Djeffal, C. (2018). Künstliche Intelligenz – Beitrag Zum Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung. HIIG Discussion Paper Series, 2018(3)
    Zum Beitrag
  • Vortrag bei der OEFIT Konferenz 2017: Normative Leitlinien für KI in der öffentlichen Verwaltung
    Aufzeichnung auf Youtube
  • Christian Djeffal auf dem Verfassungsblog.de
    Zum Blog
  • Vier Zukunftsszenarien:„Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung 2030“
    Öffentliche IT.de

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