Gegen Hass im Netz ist ein Kraut gewachsen

Lesedauer 3 Minuten

Hass im Netz ist kein juristisch definierter Begriff. Vielmehr bezeichnen die Formulierungen „Hass im Netz“ oder auch „Hate Speech“ alles, was abwertend, entwürdigend oder verhetzend gegen Personen oder Gruppen im Internet geäußert wird.

Ein spezielles Gesetz gegen Hass im Netz gibt es nicht. Rechtliche Konsequenzen kann ein Hass-Posting trotzdem haben: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und Aufrufe zu Gewalt sind ein Teil der Tatbestände, die unter Strafe stehen und angezeigt werden können. Darunter fallen auch Kommentare im Netz.

ARD-Reportage Hass im Netz: Kurzfassung auf Youtube, die volle Reportage von Dezember 2021 ist unterhalb des Videos auf Youtube verlinkt.

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Fälle direkt melden

Wer sich nicht sicher ist, ob ein Posting oder ein Kommentar ein Fall für die Polizei sind, oder wer direkt Fälle von Hass im Netz melden will, kann sich an die Meldestelle respect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg wenden. Um einen Fall zu melden, geben Nutzerinnen die Adresse der Webseite (URL) mit kritischen Inhalten an und beschreiben den Vorfall. Ein Screenshot lässt sich ebenfalls hinzufügen.

Die Mitarbeiter der Plattform prüfen den Fall, veranlassen die Löschung der Beiträge und zeigen Verfasser strafbarer Inhalte an. Aus über 20.000 eingegangenen Meldungen erfolgten bisher knapp 2.400 Anzeigen. Auch das Bundeskriminalamt verlinkt auf die Plattform. Gefördert wird das Projekt aus Landesmitteln Baden-Württembergs und Bayerns, außerdem ist es Teil der bundesweiten Initiative „Demokratie leben!“.

Ansprache von jungen Menschen

Die Webseite kommt knallig daher mit leuchtenden Farben, Comics und Fotos von Jugendlichen. Auch die Sprache zeigt deutlich: hier werden in erster Linie junge Menschen angesprochen und aufgefordert, sich für eine positive Kommunikationskultur im Web einzusetzen.

Illustration: Zusammengekauerte Frau vor Laptop
Hass im Netz ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, er kann bei Betroffenen zu psychischen Erkrankungen führen. (Illustration: Adobe Stock)
Beratung bei digitaler Gewalt

Im Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“ haben sich gleich mehrere Organisationen versammelt, die Hilfe anbieten, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der Verein „HateAid“ zum Beispiel berät Betroffene per Telefon oder gibt Hilfe, wie sich rechtssichere Screenshots erstellen lassen. Der Verein ist nach eigener Aussage die erste Beratungsstelle in Deutschland, die ausschließlich Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt. „HateAid“ dokumentiert und meldet digitale Gewalt und bietet eine „emotional stabilisierende“ Erstberatung, wie es auf der Webseite heißt. Den nicht selten werden neben Beleidigungen, Drohungen oder gar Stalking sogar private Daten von Dritten veröffentlicht oder auf deren Namen Fake-Profile erstellt – für viele Menschen eine peinliche, erschreckende und verstörende Erfahrung.

Auf dem Foto ist eine Frau zu sehen, weiße Bluse, kurze helle Haare. Sie hat die Arme angewinkelt, als ob sie die Muskeln kräftig anspannen will. Sie steht vor einer braunen Wand, auf der zwei Arme mit muskulösen Bizeps zu sehen sind
Fazit: Man sollte sich wehren (Foto: Adobe Stock)

Auch wenn Hass im Netz kein juristisch definierter Begriff ist: Hatespeech im Netz hat Konsequenzen, auch wenn viele Kommentatoren sich das nicht klar machen. Fast jede Nutzer*in ist ermittelbar über die IP-Adresse, ein Benutzerprofil, Mail-Adressen und andere verknüpfte Daten, die er oder sie täglich im Netz hinterlässt.

Ein gutes Beispiel für den konsequenten Umgang mit Hass im Netz ist die Politikerin Renate Künast, die sich von der Berliner Justiz nicht ausreichend unterstützt fühlte und wegen Beleidigungen auf Facebook sogar vor das Bundesverfassungsgericht zog. Das ihr Recht gab. Künast konnte aufgrund einer richterlichen Anordnung die Herausgabe der Nutzerdaten erzwingen und zivilrechtliche Schritte gegen die Kommentator*innen einreichen.

(Text: Björn Bischoff)

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